das Land NRW hat in seiner 3. Verordnung zur Änderung von Rechtsordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Öffnung von Außensportstätten für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab dem 07. Mai 2020 ermöglicht. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Der nutzende Verein muss mit einem Hygienekonzept für seine Außensportstätte die Durchführung des Betriebs gegenüber der Kreisstadt Unna darlegen, dass
- der Betrieb kontaktfrei durchgeführt werden kann,
- geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
- zum Infektionsschutz,
- zur Steuerung des Zutritts und
- zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.
Nach Prüfung und positiver Rückmeldung seitens der Kreisstadt Unna kann der Sport- und Trainingsbetrieb in entsprechender Weise wieder aufgenommen werden.
Dies bedeutet, dass der Beachplatz noch geschlossen ist und erst nach Erstellung eines Hygiene-Konzeptes durch den EVC Massen (daran arbeiten wir) erstmal für Gymnastik-/Fitness-/Kräftigungs-Übungen oder Stabi/Mobi genutzt werden darf. Beach-Volleyball spielen ist aus alle Fälle weiterhin nicht erlaubt.