Der Sport Service Unna hat soeben mitgeteilt, dass ab morgen die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft tritt. Dem entsprechend gilt ab Freitag, 20.08.2021 für alle kommunalen Sportstätten der Kreisstadt Unna, d.h. alle Turn- und Sporthallen sowie alle Außensportanlagen, uneingeschränkt die sogenannte 3G Regelung. Das betrifft sowohl Sportler*innen als auch Besucher*innen.
Wer also die Halle oder den Beachplatz betreten möchte und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt einen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahme: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Die Einhaltung kontrollieren bitte die Trainer bzw. die Mannschaftsverantwortlichen.
Gleichzeitig ist die Kontaktnachverfolgung (also das Einloggen mittels der LucaApp) nicht mehr erforderlich.