Am 28.12.2021 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Folgende Änderungen ergeben sich daraus für uns:
- In Sport- und Turnhallen gilt 2G-Plus. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
- Auch für Schüler*innen gilt in den Ferien, dass sie oben genanntes Testergebnis benötigen. Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
- Nach den Ferien benötigen sie kein Testergebnis, da sie in der Schule getestet werden.
- Vollständig geimpfte Schüler*innen müssen sich nach Ferienende wieder testen lassen. Dazu können sie ein wie oben beschriebenen Testnachweis mitbringen oder sich wieder regelmäßig in der Schule testen lassen.
Hier kommt evtl. noch ein Nachbesserung der Formulierung, dafür müssen sich aber erst noch die behördlichen Stellen einigen. - Das Testergebnis ist beim Eintritt in die Halle vorzuzeigen. Ohne Test kein Einlass.
Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 12.01.2022. Danach wird es wahrscheinlich neue Regeln geben. Wie hat der Kaiser gesagt: „Schau mer mal“, was da noch so kommt.