Ab kommenden Donnerstag, 13.01.2022 gilt eine neue Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchV). Demnach sind
- Schüler bis einschließlich 15 Jahre sind aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Da sie in der Schule auch regelmäßig getestet werden, benötigen sie keinen weiteren Test.
- Für Kinder und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, gelten die gleiche Regelungen wie für Erwachsene.
- Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr(*) dürfen in die Halle, wenn
– sie geimpft sind und einen tagesaktuellen Schnelltest vorzeigen können (2G-Plus)
– oder geboostert sind (3. Impfung oder überstandene Erkrankung nach vorher vollständiger zweifacher Immunisierung). - Dies bedeutet, dass Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die geboostert sind auch ohne tagesaktuellen Schnell am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können. 2G-Plus gilt nur noch für nicht-geboosterte Personen.
(*)Ausnahme: Bis einschließlich 16.01.2022 gelten auch 16- und 17-jährige Jugendliche aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Ab dem 17.01.2022 gilt die nicht mehr.
Für Zuschauer gilt die 2G-Regel (genesen oder vollständig geimpft). Während des gesamten Aufenthaltes gilt eine Maskenpflicht. Das Anbieten von Essen und Getränken ist aber erlaubt. Zur Einnahme darf die Maske abgenommen werden.