Die Landesregierung NRW hat die Corona-Schutzverordnung etwas gelockert. Die Änderungen gelten ab dem 22.02.2021, betreffen aber nicht den Volleyballsport.
Ab dem 22.02.2021 sind wieder Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Zwischen den Personen, die unter freiem Himmel Sport treiben ist dauerhaft ein Abstand von 5 Metern einzuhalten. Als Beispiel, was erlaubt ist, wurden u.a. genannt: Tennis, Tennis-Dopppel (Personen aber aus eigenem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aber aus eigenem Hausstand), Lauftraining allein oder zweit (…).
Weiterhin nicht erlaubt sind
- die Anleitung einer Gymnastikgruppe (Unabhängig vom Abstand der Personen untereinander)
- Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partnern.
Warten wir also weiter mal ab, wie sich die Situation entwickelt und harren voller Geduld.