Der LSB NRW hat in Abstimmung mit den Verbänden in Nordrhein-Westfalen ein Stufenmodell zum Wiedereinstieg in den Vereinssport entwickelt. In fünf aufeinanderfolgenden Stufen soll dabei nach und nach die Rückkehr zum vollumfänglichen Sport ermöglicht werden.
Wann welche Stufe in Kraft treten kann, wird vom durchschnittlichen Inzidenzwert in NRW abhängig gemacht. Mögliche Grenzwerte wurden in der Planungsphase jedoch nicht angegeben, wohl aber eine Abhängigkeit von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs, zumindest was den Kinder- und Jugendsport angeht.
In Stufe 1 soll demnach „Sport- und Trainingsbetrieb draußen mit Abstand“ möglich sein. So sollen Außensportanlagen wieder geöffnet werden und die SportlerInnen müssen Abstandsregeln einhalten. Begleitpersonen sind mit Abstand als „Zuschauer“ zugelassen.
Eltern können also ihre Kinder zum Sport bringen und während der Trainingszeit auf dem Gelände bleiben. Wie genau der „Abstand“ definiert ist soll, regelt dabei die aktuell gültige Coronaschutzverordnung.
Sinkt der Inzidenzwert in NRW weiter, soll in der 2. Stufe der „Sport- und Wettkampfbetrieb draußen“ erlaubt sein. Hierbei wäre die Unterschreitung des Mindestabstandes für SportlerInnen kurzzeitig erlaubt. Begleitpersonen dürften ebenfalls als „Zuschauer“ dabei sein. Für Kinder und Jugendliche gilt bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs automatisch mindestens Stufe 1, in Abhängigkeit vom Inzidenzwert auch Stufe 2.
Ab Stufe 3 geht es um den „Sport- und Trainingsbetrieb drinnen mit Abstand“. Gedeckte Sportanlagen sind geöffnet, die SportlerInnen müssen aber die Abstandsregeln im Rahmen der Coronaschutzverordnung einhalten. Begleitpersonen sind auch hier als „Zuschauer“ zugelassen, wenn sie die Abstandsregeln ebenfalls beachten.
Normalisiert sich die Lage in Bezug auf den landesweiten Inzidenzwert weiter, soll in der 4. Stufe auch der „Sport- und Wettkampfbetrieb drinnen“ wieder ermöglicht werden. Die Unterschreitung des Mindestabstandes für SportlerInnen ist kurzzeitig erlaubt. Die Regelungen für Begleitpersonen gelten wie in Stufe 3.
Stufe 5 sieht die „Rückkehr zum Normalbetrieb“ vor. Es sollen dann keine Beschränkungen für SportlerInnen mehr gelten und auch die Nutzung aller Nebenräume ist wieder möglich. Zuschauer können gemäß Coronaschutzverordnung zugelassen werden.
Für Kinder und Jugendliche gilt bei Wiederaufnahme des Schulsports in gedeckten Sportanlagen automatisch mindestens Stufe 3, in Abhängigkeit vom Inzidenzwert auch Stufe 4 oder 5.
Insgesamt stellt der LSB NRW drei zentrale Forderungen:
- Die Umsetzung dieses Stufenmodells
- Die Ausrichtung des Kinder- und Jugendsports an der Schulöffnung
- Die Vereinfachung der Coronaschutzverordnung im Bereich Vereinssport zur besseren Verständlichkeit und eine landesweit einheitliche Anwendung durch die Kommunen.
Wir sind gespannt, ob und wie die Forderungen des NRW-Sports in der Staatskanzlei bei der nächsten Kanzlerin-/Ministerpräsidenten-Runde berücksichtigt werden.
Quelle: LSB NRW
Download vollständiges Stufenmodell LSB NRW 2021-02-04 (PDF, 216 kB)