Infos für die kommende Saison 2021/2022

Auf der Internetseite des WVV gibt es neue Informationen zur kommenden Saison. Der Rahmenterminplan ist veröffentlicht und eine wichtige Info ist der spätere Saisonstart am 23.10.2021.

Darüber hinaus gab es am Dienstagabend eine Videokonferenz des WVV-Jugendausschusses mit vielen Neuigkeiten:

Die Jahrgänge im Jugendbereich werden unverändert geschoben. Eine Wiederholung eines Jahrganges in derselben Jugendliga würde zu kaum lösbaren Problemen führen.

Deshalb wird nächste Saison im Jugendbereich ausnahmsweise eine U15-Jugend-Leistungsklasse eingeführt. Hintergrund ist, dass ohne U15 die ehemaligen U13-Teams direkt vom kleineren 3-Spieler-Feld (6x6m) auf das für U16 geltende Großfeld (6 Spieler, 9x9m) wechseln müssten, ohne den Zwischenschritt über die U14-Größe (4 Spieler, 7x7m) zu haben. Die Regeln bei U15 sollen sich an U14 orientieren.
Es kann sein, dass unsere U14m OL-Mannschaft dort nächstes Jahr noch spielen kann.

Der Meldeschluss für die Jugendteams (nicht U12 und U13) liegt parallel zum Erwachsenenbereich am 30.06.2021. Im weiteren Verlauf der Saisonplanung wird aber zwischen Oberliga und Bezirksliga unterschieden.

Staffeleinteilung

  • Oberliga bis 22.07.2021
  • Bezirksliga bis 22.09.2021

Schreiben Staffelleiter

  • Oberliga bis 30.07.2021
  • Bezirksliga bis 25.09.2021

Rückmeldung

  • Oberliga bis 27.08.2021
  • Bezirksliga bis 08.10.2021

Wir müssen also nun gut überlegen, ob und wo wir eine OL-Jugendmannschaft melden wollen. Alle anderen Jugendteams haben bis Mitte September noch sanktionsfreie Rückzugsoptionen.

Bundes-Notbremse – ab 24.04.2021 kein Training mehr möglich!

Eines möchte voranstellen: Wir, der Vorstand und alle ehrenamtlichen Trainer*innen, haben die Corona-Situation weder gewollt noch zu verantworten. Wenn wir Trainings- oder Nutzungsverbote aussprechen bzw. notwendige Auflagen fordern, geschieht dies entsprechend der verordneten Vorgaben und in sehr enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt Unna. Darüber hinaus haben wir natürlich die Gesundheit aller Mitglieder und auch die Arbeitsbelastung der Ehrenamtlichen im Blick. Möglichst einfach, möglichst sicher – das ist unsere Devise!

Aber alles half nicht mehr. Die Bundes-Notbremse bremst uns aus.

Der SportServiceUnna hat die Bundes-Notbremse präszisiert und für die Nutzung der öffentlichen Sportplätze eine Verodnung erlassen. Demnach müssen für eine Zulässigkeit des Sport-/Traingsbetriebs folgende Kriterien vorliegen:

  1. Kontaktlose Ausübung von Individualsportarten.
  2. Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes.
  3. (…)
  4. Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
  5. Zur Sportstätte erhalten nur Personen Zutritt, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
  6. Angemessene Schutz- und Hygienekonzepte werden eingehalten.
  7. Der Sport-/Trainingsbetrieb ist nur für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in kontaktloser Ausübung und in einer maximalen Gruppengröße von 5 Kindern möglich.
  8. Die Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde ein tagesaktuelles negatives Ergebnis einer anerkannten durchgeführten Testung vorlegen können.

Was bedeutet dies nun konkret für uns? Beachvolleyball ist kein Individualsport. Beachvolleyball bzw. das Traning kann nicht stattfinden, da hierbei keine kontaktlose Ausübung möglich ist. Zum Vergleich: Tennis-Einzel ist erlaubt, Tennis-Doppel ist verboten.

Dem entsprechend ist die Nutzung des Beachplatzes ab dem 24.04.2021 für Mannschaftstraining jeglicher Art untersagt.

Dies wird so auch dem SportServiceUnna mitgeteilt, so dass es hiervon keine Ausnahme geben kann.

Sofern wir nichts Gegenteiliges vom SportServiceUnna hören, gelten diese Regelungen solange bis die Inzidenzzahl für den Kreis Unna an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter den Wert von 100 gesunken ist (Artikel 1 Absatz 2 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [Infektionsschutzgesetz] vom 22.04.2021). Wenn es soweit ist, bekommt Ihr hierüber natürlich wieder zeitnah Infos.

Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!

Wie geht es weiter?

Die Corona-Situation wird nicht besser. Der Kreis hat weiterhin eine Inzidenz von weit über 100 (genau genommen 185 am 13.04.2021) und die Sporthallen bleiben geschlossen. Einzig der Beachplatz eröffnet uns für die nahe Zukunft Perspektiven, die uns etwas hoffnungsvoller werden lassen können.

Momentan ist die Nutzung des Beachplatzes leider noch nicht gestattet. Aufgrund des § 16 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die sog. Corona-Notbremse, gilt § 2 Abs. 2 Nr. 1b CoronaSchVO (2-Haushalte-5-Personen-Regel) zurzeit nicht. Einzige Ausnahme hiervon sind Gruppen mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. In diesen Gruppen darf auf dem Beachplatz ohne Einhaltung eines Mindestabstandes trainiert werden. Hier können die U14- und U12-Teams bereits entsprechend alleine planen und mit dem Training beginnen. Dabei ist natürlich das Hygienekonzept zu beachten und die Luca-App zur Nachverfolgung und Dokumentation zu nutzen.

Wir sollten also alle Hoffnung auf sinkenden Inzidenzzahlen setzen und parallel dafür sorgen, dass der Beachplatz, wenn es soweit ist, uneingeschränkt nutzbar ist. Das aktuell gültige, vom SportServiceUnna genehmigte Hygienekonzept sieht vor, dass nur die Beachfelder 1 und 3 genutzt werden dürfen. Das Feld 2 ist aufgrund geltender Regeln zur Wahrung des Mindestabstandes zwischen möglichen Gruppen auf Feld 1 und Feld 3 gesperrt. Darüber hinaus ist die Nutzung der Luca-App verpflichtend. Ohne einchecken keine Spielen. Wie es funktioniert erfahrt Ihr hier.

Damit wir bei sinkenden Inzidenzzahlen und zunehmend schönerem Wetter eine voll funktionstüchtige Beachanlage vorfinden und nutzen können, sollen wir uns wappnen, den Beachplatz zu entwintern. Alle Mitglieder sind gern gesehen, wenn es gilt, den Platz für die Saison herzurichten und wir im Rahmen der Sanierung der neuen Sand verteilen müssen. Sobald wir hier mehr Infos haben, wie und wann wir dies machen dürfen, geben wir Euch natürlich Bescheid.

Unbeschadet dessen, warten wir immer noch auf die Entscheidung der Staatskanzlei Düsseldorf zu unserem Fördermittelantrag über 27.000 Euro für die Beachplatzsanierung. Wann die Genehmigung kommt und wann wir mit der Sanierung beginnen können, ist neben der Entscheidung der Staatskanzlei auch vom bei der Stadt Unna noch zu einzureichenden Bauantrag abhängig. Hierfür werden wir nach der Genehmigung des Fördermittelantrages einen Landschaftsarchitekten beauftragen, der mit der Einreichung des Bauantrages beauftragt wird. Eine sofortige Beauftragung des Architekten zur sinnvollen Nutzung der Wartezeit bis zur Entscheidung der Staatskanzlei können wir leider aufgrund der erheblichen Architektenkosten nicht in Betracht ziehen. Da wir aber für die Einreichung des Bauantrages mindestens 2-3 Monate rechnen müssen, werden wir mit der Sanierung des Beachplatzes frühestens im Juli/August beginnen können. Also müssen wir diesen Sommer noch den Beachplatz in seinem jetzigen, altbekannten Zustand nutzen.

Parallel hierzu werden wir die nächste Zeit nutzen, um in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt die Linien auf dem neu zu verlegenden Boden der Sporthalle der Schillerschule abzustimmen, um künftig möglichst viele vorgezeichnete Volleyballfelder nutzen zu können.

Ich weiß, dass die jetzige Situation eher an einen Marathonlauf als einen kurzen, intensiven Sprint erinnert, aber ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir diesen Sommer das Beachfeld nutzen und nach den Sommerferien wieder in der Hallte trainieren können.

Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!

Corona-Notbremse

Durch den an drei Tagen aufeinander folgenden Inzidenzwert von >100 wurde für den Kreis Unna die sog. Corona-Notbremse eingesetzt. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem vorherigen Zustand. Für die Nutzung des Beachplatzes bedeutet dies folgendes. Erlaubt sind weiterhin die Nutzung von

  1. 10 Kinder bis einschließlich 14 Jahre und bis zu 2 Trainern ohne Einschränkung
  2. 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und bis zu 2 Trainern nur mit tagesaktuellem, negativen Corona-Schnelltest, durchgeführt von einer offiziell anerkannten Teststelle.
  3. Personen aus einem Haushalt mit 1 weiteren Person aus einem anderen Hausstand. Ein Training mit jeweils 2 Erwachsenen aus 2 Haushlaten ist nicht erlaubt.

Das wars für dieses Mal!

Haltet weiter durch und bleibt tapfer und gesund!

U14-Training am 30.03.2021 um 14 Uhr auf dem Beachplatz mit der luca-App

Die Landesregierung erlaubt uns laut der Coronaschutzverordnung vom 26.03.2021 nach dem 28.03.2021 weiterhin in Gruppen mit 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren draußen Training zu machen. Da das Wetter besser wird, können wir voraussichtlich Dienstag von 14-16 Uhr auf dem Beachplatz trainieren.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dies auf Freiwilligkeit beruht und alle Eltern eine genaue Abwägung zwischen der sozialen und sportlichen Aktivität des eigenen Kindes und des generellen Infektionsrisikos vorgenommen haben.

Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, muss folgendes beachtet werden:

1. Zeitnahe Rückmeldung an jule Leubner per WhatsApp.
2. Die Kontaktverfolgung erfolgt papierlos mit der Luca-App. Die Teilnahme am Training ist nur erlaubt, wenn sich das Kind vor dem Training am Beachplatz bei der Luca-App eingecheckt hat. Dazu muss vorher unbedingt die „Luca App“ im google Playstore oder im Apple App Store auf das Handy des Kindes(!) heruntergeladen werden. Bitte alle erforderlichen Schritte zu erstmaligen Registrierung ausführen, so dass beim Betreten des Beachplatzes nur der Scan des dort vorhandene QR-Codes erfolgen muss. Was bei der erstmaligen Registrierung zu beachten ist, steht hier: https://www.luca-app.de/app/

Allgemeine, weitere Infos zur Luca-App gibt es unter https://www.luca-app.de

Wenn das Wetter also mitspielt, sehen wir uns Dienstag, 30.03.2021 um 14 Uhr auf dem Beachplatz.

Vandalismus: Turnhalle der Schillerschule in Massen bleibt noch bis zum Sommer gesperrt

Bericht aus dem Hellweger Anzeiger vom 15.03.2021.

Es war wohl mehr die Zerstörungswut als eine ernsthafte Beuteabsicht, die unbekannte Täter zu einem Einbruch in die Turnhalle der Schillerschule angestachelt hat. Im Dezember vergangenen Jahres stiegen sie in das Gebäude ein, um in einem Waschraum das Wasser anzustellen und die Abflüsse darunter zu verstopfen.

Als der Einbruch bemerkt wurde, stand der Hallenboden unter Wasser. Wie erheblich der Schaden war, zeigte sich im Nachgang. Die Hoffnung, dass der Boden unbeschadet abtrocknen würde, erwies sich als unbegründet. Der ganze Boden muss herausgerissen werden.

Das geschieht nun in der kommenden Woche, wie die zuständige Beigeordnete Kerstin Heidler vor dem Schul- und Sportausschuss der Stadt ankündigte. Die Kosten trage die Versicherung. Der Einbau eines neuen Bodens werde aber vielleicht nicht unmittelbar anlaufen. Es sei denkbar, dass noch immer Feuchtigkeit unter dem Bodenbelag steckt, die erst herausgetrocknet werden muss.

Voraussichtlich noch bis zum Sommer bleibt die Halle der Grundschule in Niedermassen gesperrt. Potenziell davon betroffen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Sportgruppen von vier örtlichen Vereinen – natürlich nur in dem Rahmen, in dem Sport in der Pandemie generell zulässig sein wird.

Bericht aus dem Hellweger Anzeiger vom 02.03.2021

von Dirk Berkemeyer

Corona hat die Saison der Volleyballer jäh beendet, dabei lief es für den Königsborner SV und den EVC Massen recht gut an. Beide sehnen sich das Training zurück – auch auf dem Beachplatz.

EVC Massen hofft auf schnellen Außeneinsatz auf der Beachanlage

Auf einen schnellen Außeneinsatz hoffen auch die Damen des EVC Massen. Immerhin gibt es auch an der Sonnenschule die Gelegenheit, sich auf dem Beachplatz in Form zu bringen. Am besten in die Form, die die neu formierte Truppe bereits im Herbst 2020 hatte. In der Landesliga lagen die Spielerinnen um Sina Engler mit vier Siegen aus vier Spielen klar auf Aufstiegskurs. Corona stoppte das Unterfangen jäh. Nach der Annullierung steht fest, dass Massen nun ein weiteres Jahr in der Landesliga zuhause sein wird.

„Aber wir hatten uns schon damit abgefunden, dass es so kommen wird und sind damit auch einverstanden“, verdeutlicht Engler. Bis es wieder losgehen kann, wird sich die Mannschaft mit Online-Training fithalten. „Mal sehen, ob wir da wieder in den Rhythmus hineinkommen“, ist Engler noch unsicher ob des Erfolgs. Zukunftspläne wurden noch nicht geschmiedet. Aufgrund des großen Massener Kaders wird es aber auch in der kommenden Spielzeit eine schlagkräftige Truppe geben.

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt Außensport, allerdings nicht für Beachvolleyball

Nach der CoronaSchVO vom 05. 03.2021 ist wieder Außensport in geringem Maße erlaubt. So ist nach § 9 Absatz 1 Satz 2 auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport erlaubt
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Innerhalb dieser Gruppen muss nach den Erläuterungen der Landesregierung NRW kein Abstand gehalten werden. Siehe hierzu auch FAQ zum Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW, Abschnitt „Was gilt für Freizeit- und Amateursport?“.

Demnach können zumindest alle Jugendteams bis U14 bei entsprechender Witterung auf dem Beachplatz Volleyball Spielen.

Der EVC Massen wird sich hierzu aber noch einmal die Meinung der Stadt Unna als Verwalter aller Sportanlagen einholen.

Licht am Ende des Tunnels, sehr vorsichtige Öffnungsoptionen für Außen- und Hallensport verabschiedet

Schrittweise Rückkehr aus dem Lockdown, aber noch ein langer Weg bis zur Normalität: Nach monatelangem Stillstand gibt es für den deutschen Amateur- und Breitensport in der Corona-Pandemie erste Möglichkeiten für Lockerungen.

In einem Stufenplan sind von Montag an verschiedene Schritte für Öffnungen vorgesehen – der Besuch von Fitnessstudios und Amateurspiele im Fußball oder Hallensportarten sind beispielsweise aber noch nicht sofort möglich.

  • Abhängig von regionalen Inzidenzwerten können die Bundesländer demnach ab dem 8. März als erste Maßnahme kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen und weitere Möglichkeiten entsprechend der Übersicht vorsehen.
  • Erst in einem weiteren Schritt kann es nach 14 Tagen und damit frühestens ab dem 22. März bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder kontaktfreien Sport im Innenbereich oder Kontaktsport draußen (Beachvolleyball) geben.
  • Nach weiteren zwei Wochen – im besten Fall also ab dem 5. April – wäre dann ebenfalls abhängig von der Inzidenz auch Kontaktsport in der Halle wieder denkbar. Dies würde auch den Hallenvolleyball betreffen, da wir einer Kontaktsportart gleich gestellt sind.

In der stufenweisen Öffnungsstrategie ist aber auch eine Notbremse eingebaut: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort die erfolgten Erleichterungen natürlich wieder gestrichen.

Mal schauen, wie sich das Geschehen im Kreis Unna entwickelt und was die offiziellen Stellen daraus machen.

Haltet weiter durch und bleibt tapfer und gesund!

Stufenplan zum Wiedereinstieg in den Vereinssport durch LSB NRW entwickelt

Der LSB NRW hat in Abstimmung mit den Verbänden in Nordrhein-Westfalen ein Stufenmodell zum Wiedereinstieg in den Vereinssport entwickelt. In fünf aufeinanderfolgenden Stufen soll dabei nach und nach die Rückkehr zum vollumfänglichen Sport ermöglicht werden.

Wann welche Stufe in Kraft treten kann, wird vom durchschnittlichen Inzidenzwert in NRW abhängig gemacht. Mögliche Grenzwerte wurden in der Planungsphase jedoch nicht angegeben, wohl aber eine Abhängigkeit von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs, zumindest was den Kinder- und Jugendsport angeht.

In Stufe 1 soll demnach „Sport- und Trainingsbetrieb draußen mit Abstand“ möglich sein. So sollen Außensportanlagen wieder geöffnet werden und die SportlerInnen müssen Abstandsregeln einhalten. Begleitpersonen sind mit Abstand als „Zuschauer“ zugelassen.

Eltern können also ihre Kinder zum Sport bringen und während der Trainingszeit auf dem Gelände bleiben. Wie genau der „Abstand“ definiert ist soll, regelt dabei die aktuell gültige Coronaschutzverordnung.

Sinkt der Inzidenzwert in NRW weiter, soll in der 2. Stufe der „Sport- und Wettkampfbetrieb draußen“ erlaubt sein. Hierbei wäre die Unterschreitung des Mindestabstandes für SportlerInnen kurzzeitig erlaubt. Begleitpersonen dürften ebenfalls als „Zuschauer“ dabei sein. Für Kinder und Jugendliche gilt bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs automatisch mindestens Stufe 1, in Abhängigkeit vom Inzidenzwert auch Stufe 2.

Ab Stufe 3 geht es um den „Sport- und Trainingsbetrieb drinnen mit Abstand“. Gedeckte Sportanlagen sind geöffnet, die SportlerInnen müssen aber die Abstandsregeln im Rahmen der Coronaschutzverordnung einhalten. Begleitpersonen sind auch hier als „Zuschauer“ zugelassen, wenn sie die Abstandsregeln ebenfalls beachten.

Normalisiert sich die Lage in Bezug auf den landesweiten Inzidenzwert weiter, soll in der 4. Stufe auch der „Sport- und Wettkampfbetrieb drinnen“ wieder ermöglicht werden. Die Unterschreitung des Mindestabstandes für SportlerInnen ist kurzzeitig erlaubt. Die Regelungen für Begleitpersonen gelten wie in Stufe 3.

Stufe 5 sieht die „Rückkehr zum Normalbetrieb“ vor. Es sollen dann keine Beschränkungen für SportlerInnen mehr gelten und auch die Nutzung aller Nebenräume ist wieder möglich. Zuschauer können gemäß Coronaschutzverordnung zugelassen werden.

Für Kinder und Jugendliche gilt bei Wiederaufnahme des Schulsports in gedeckten Sportanlagen automatisch mindestens Stufe 3, in Abhängigkeit vom Inzidenzwert auch Stufe 4 oder 5.

Insgesamt stellt der LSB NRW drei zentrale Forderungen:

  1. Die Umsetzung dieses Stufenmodells
  2. Die Ausrichtung des Kinder- und Jugendsports an der Schulöffnung
  3. Die Vereinfachung der Coronaschutzverordnung im Bereich Vereinssport zur besseren Verständlichkeit und eine landesweit einheitliche Anwendung durch die Kommunen.

Wir sind gespannt, ob und wie die Forderungen des NRW-Sports in der Staatskanzlei bei der nächsten Kanzlerin-/Ministerpräsidenten-Runde berücksichtigt werden.

Quelle: LSB NRW

Download vollständiges Stufenmodell LSB NRW 2021-02-04 (PDF, 216 kB)