Rewe – Scheine für Vereine

Es ist wieder soweit: Ihr erhaltet bei Rewe für jeden Einkauf ab 15 Euro die Scheine für Vereine. Diese können wir gegen Prämien eintauschen. Die Scheine könnte Ihr gerne unter der Seite Scheine für Vereine für den EVC Massen registrieren oder gebt sie bei Andi ab.

Was wir gerne haben an Prämien haben möchten und wo Ihr Eure gesammelten Scheine für Vereine erfahrt ihr unter https://scheinefuervereine.rewe.de/verein/274612

Vereinsfahrt vom 26.-28. August 2022

Hallöchen,

durch die Corona-Situation ist es etwas in Vergessenheit geraten, aber es gibt wieder eine Vereinsfahrt. Wir fahren vom 26.-28.08.2022 in den Bahnhof nach Garbeck und werde das Wochenende in schöner Tradition verbringen.

Anmeldungen hierfür können ab sofort bei Nils oder Henning abgegeben werden. Die Kosten belaufen sich für Vereinsmitglieder auf 30 Euro, für Gäste auf 40 Euro.

Neue Corona-Auflagen – gültig ab Donnerstag, 13.01.2022

Ab kommenden Donnerstag, 13.01.2022 gilt eine neue Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchV). Demnach sind

  • Schüler bis einschließlich 15 Jahre sind aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Da sie in der Schule auch regelmäßig getestet werden, benötigen sie keinen weiteren Test.
  • Für Kinder und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, gelten die gleiche Regelungen wie für Erwachsene.
  • Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr(*) dürfen in die Halle, wenn
    – sie geimpft sind und einen tagesaktuellen Schnelltest vorzeigen können (2G-Plus)
    – oder geboostert sind (3. Impfung oder überstandene Erkrankung nach vorher vollständiger zweifacher Immunisierung).
  • Dies bedeutet, dass Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die geboostert sind auch ohne tagesaktuellen Schnell am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können. 2G-Plus gilt nur noch für nicht-geboosterte Personen.

(*)Ausnahme: Bis einschließlich 16.01.2022 gelten auch 16- und 17-jährige Jugendliche aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Ab dem 17.01.2022 gilt die nicht mehr.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regel (genesen oder vollständig geimpft). Während des gesamten Aufenthaltes gilt eine Maskenpflicht. Das Anbieten von Essen und Getränken ist aber erlaubt. Zur Einnahme darf die Maske abgenommen werden.

Ab sofort gilt 2G-Plus beim Trainings- und Spielbetrieb

Am 28.12.2021 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Folgende Änderungen ergeben sich daraus für uns:

  • In Sport- und Turnhallen gilt 2G-Plus. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
  • Auch für Schüler*innen gilt in den Ferien, dass sie oben genanntes Testergebnis benötigen. Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
  • Nach den Ferien benötigen sie kein Testergebnis, da sie in der Schule getestet werden.
  • Vollständig geimpfte Schüler*innen müssen sich nach Ferienende wieder testen lassen. Dazu können sie ein wie oben beschriebenen Testnachweis mitbringen oder sich wieder regelmäßig in der Schule testen lassen.
    Hier kommt evtl. noch ein Nachbesserung der Formulierung, dafür müssen sich aber erst noch die behördlichen Stellen einigen.
  • Das Testergebnis ist beim Eintritt in die Halle vorzuzeigen. Ohne Test kein Einlass.

Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 12.01.2022. Danach wird es wahrscheinlich neue Regeln geben. Wie hat der Kaiser gesagt: „Schau mer mal“, was da noch so kommt.

Regelungen in den Ferien – die Hallen sind auf

In den Weihnachtsferien sind die Hallen offen. Wir können ab dem 03.01.2022 wieder mit dem Training starten.

Für Schulkinder gilt eine spezielle Regelung:
Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer geimpft oder genesen ist, darf uneingeschränkt am Training teilnehmen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen nicht-geimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr in den Ferien einen negativen Testnachweis. Ab dem 3. Januar bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Bitte beachten: Weiterhin gilt, dass ab dem 17.01.2022 auch nicht-geimpfte 16- und 17-jährige Schüler und Schülerinnen wieder einen PCR-Test benötigen. Die Ausnahme, dass sie geimpften oder genesen Personen gleichgestellt sind, gilt dann nicht mehr.

Neue Corona-Schutzverordnung vom 04.12.2021: 16- und 17-jährige den Geimpften gleichgestellt.

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung nachgeschärft und bis zum 16.01.2022 Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet: Alle Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre dürfen auch ungeimpft am Training und Spielbetrieb des WVV teilnehmen.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung, gültig ab 04.12.2021