Die Corona-Situation wird nicht besser. Der Kreis hat weiterhin eine Inzidenz von weit über 100 (genau genommen 185 am 13.04.2021) und die Sporthallen bleiben geschlossen. Einzig der Beachplatz eröffnet uns für die nahe Zukunft Perspektiven, die uns etwas hoffnungsvoller werden lassen können.
Momentan ist die Nutzung des Beachplatzes leider noch nicht gestattet. Aufgrund des § 16 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die sog. Corona-Notbremse, gilt § 2 Abs. 2 Nr. 1b CoronaSchVO (2-Haushalte-5-Personen-Regel) zurzeit nicht. Einzige Ausnahme hiervon sind Gruppen mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. In diesen Gruppen darf auf dem Beachplatz ohne Einhaltung eines Mindestabstandes trainiert werden. Hier können die U14- und U12-Teams bereits entsprechend alleine planen und mit dem Training beginnen. Dabei ist natürlich das Hygienekonzept zu beachten und die Luca-App zur Nachverfolgung und Dokumentation zu nutzen.
Wir sollten also alle Hoffnung auf sinkenden Inzidenzzahlen setzen und parallel dafür sorgen, dass der Beachplatz, wenn es soweit ist, uneingeschränkt nutzbar ist. Das aktuell gültige, vom SportServiceUnna genehmigte Hygienekonzept sieht vor, dass nur die Beachfelder 1 und 3 genutzt werden dürfen. Das Feld 2 ist aufgrund geltender Regeln zur Wahrung des Mindestabstandes zwischen möglichen Gruppen auf Feld 1 und Feld 3 gesperrt. Darüber hinaus ist die Nutzung der Luca-App verpflichtend. Ohne einchecken keine Spielen. Wie es funktioniert erfahrt Ihr hier.
Damit wir bei sinkenden Inzidenzzahlen und zunehmend schönerem Wetter eine voll funktionstüchtige Beachanlage vorfinden und nutzen können, sollen wir uns wappnen, den Beachplatz zu entwintern. Alle Mitglieder sind gern gesehen, wenn es gilt, den Platz für die Saison herzurichten und wir im Rahmen der Sanierung der neuen Sand verteilen müssen. Sobald wir hier mehr Infos haben, wie und wann wir dies machen dürfen, geben wir Euch natürlich Bescheid.
Unbeschadet dessen, warten wir immer noch auf die Entscheidung der Staatskanzlei Düsseldorf zu unserem Fördermittelantrag über 27.000 Euro für die Beachplatzsanierung. Wann die Genehmigung kommt und wann wir mit der Sanierung beginnen können, ist neben der Entscheidung der Staatskanzlei auch vom bei der Stadt Unna noch zu einzureichenden Bauantrag abhängig. Hierfür werden wir nach der Genehmigung des Fördermittelantrages einen Landschaftsarchitekten beauftragen, der mit der Einreichung des Bauantrages beauftragt wird. Eine sofortige Beauftragung des Architekten zur sinnvollen Nutzung der Wartezeit bis zur Entscheidung der Staatskanzlei können wir leider aufgrund der erheblichen Architektenkosten nicht in Betracht ziehen. Da wir aber für die Einreichung des Bauantrages mindestens 2-3 Monate rechnen müssen, werden wir mit der Sanierung des Beachplatzes frühestens im Juli/August beginnen können. Also müssen wir diesen Sommer noch den Beachplatz in seinem jetzigen, altbekannten Zustand nutzen.
Parallel hierzu werden wir die nächste Zeit nutzen, um in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt die Linien auf dem neu zu verlegenden Boden der Sporthalle der Schillerschule abzustimmen, um künftig möglichst viele vorgezeichnete Volleyballfelder nutzen zu können.
Ich weiß, dass die jetzige Situation eher an einen Marathonlauf als einen kurzen, intensiven Sprint erinnert, aber ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir diesen Sommer das Beachfeld nutzen und nach den Sommerferien wieder in der Hallte trainieren können.
Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!