Ab sofort gilt 2G-Plus beim Trainings- und Spielbetrieb

Am 28.12.2021 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Folgende Änderungen ergeben sich daraus für uns:

  • In Sport- und Turnhallen gilt 2G-Plus. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
  • Auch für Schüler*innen gilt in den Ferien, dass sie oben genanntes Testergebnis benötigen. Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
  • Nach den Ferien benötigen sie kein Testergebnis, da sie in der Schule getestet werden.
  • Vollständig geimpfte Schüler*innen müssen sich nach Ferienende wieder testen lassen. Dazu können sie ein wie oben beschriebenen Testnachweis mitbringen oder sich wieder regelmäßig in der Schule testen lassen.
    Hier kommt evtl. noch ein Nachbesserung der Formulierung, dafür müssen sich aber erst noch die behördlichen Stellen einigen.
  • Das Testergebnis ist beim Eintritt in die Halle vorzuzeigen. Ohne Test kein Einlass.

Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 12.01.2022. Danach wird es wahrscheinlich neue Regeln geben. Wie hat der Kaiser gesagt: „Schau mer mal“, was da noch so kommt.

Bisher keine weiteren Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb.

Bis Freitagmittag (12 Uhr) gab es bezüglich möglicher neuer Corona-Maßnahmen keine Informationen. Der Trainings- und Spielbetrieb läuft also wie gewohnt weiter. Besondere Achtsamkeit sollte trotzdem unser ständiger Begleiter sein. Nur in der eigenen Trainingsgruppe engeren Kontakt dulden, zu anderen Gruppen ausreichend Abstand halten. Hygiene-Regeln einhalten.

Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt Ihr es wieder hier und über die WhatsApp-Informationskette.

Ab Freitag, 20.08.2021 Training nur noch mit den 3G möglich

Der Sport Service Unna hat soeben mitgeteilt, dass ab morgen die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft tritt. Dem entsprechend gilt ab Freitag, 20.08.2021 für alle kommunalen Sportstätten der Kreisstadt Unna, d.h. alle Turn- und Sporthallen sowie alle Außensportanlagen, uneingeschränkt die sogenannte 3G Regelung. Das betrifft sowohl Sportler*innen als auch Besucher*innen.

Wer also die Halle oder den Beachplatz betreten möchte und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt einen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahme: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Die Einhaltung kontrollieren bitte die Trainer bzw. die Mannschaftsverantwortlichen.

Gleichzeitig ist die Kontaktnachverfolgung (also das Einloggen mittels der LucaApp) nicht mehr erforderlich.

Ab Samstag, 12.06.2021 weitere Lockerungen: Personenobergrenze gestiegen, Feld 2 freigegeben und keine Negativtests mehr.

Sowohl im Kreis Unna als auch im Land Norrhein-Westfalen liegt der Inzidenzwert stabil unter 35. Dem entsprechend gelten ab Samstag, 12.06.2021 weitere Lockerungen:

  • Kontaktsport draußen ist mit bis zu 100 Personen zulässig
    >>> Wir dürfen den Beachplatz wieder uneingeschränkt nutzen.
  • Die Abstandstandsregel zwischen zwei sporttreibenden Gruppen gilt nicht mehr
    >>> Feld 2 darf wieder genutzt werden!
  • Kontaktsport drinnen ist mit bis zu 100 Personen zulässig
    >>> Jede Mannschaft kann wieder komplett in der Sporthalle trainieren.
  • Nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 (Inzidenz für Kreis Unns und Land NRW<35) fällt der Negativnachweis weg
    >>> Die Nutzung des Beachplatzes und der Sporthalle kann wieder ohne Negativnachweis erfolgen.
  • Die Kontaktnachverfolgung und die damit verbundene Nutzung der Luca-App bleibt bestehen.
    >>> Bei jeder Nutzung des Beachplatzes oder der Sporthalle immer mit der Luca-App einchecken.

Viel Spaß beim Beachen und dem Hallentraining, das Wetter scheint ja mitzuspielen.

Nächste Woche geht es wieder rund ☀️🏐 und auch Hallensport ist wieder möglich

Beach

Ab morgen (06.06.2021) treten im Kreis Unna weitere Lockerungen in Kraft und es gilt die Inzidenz-Stufe 2, sprich, Kontaktsport im Außenbereich ist endlich wieder mit bis zu 25 Personen, jedoch mit Test, möglich. Ausnahme von der Testpflicht: wie bisher die Jugendteams mit Personen bis einschließlich 14 Jahren benötigen keinen Test. Denkt bitte auch daran, euch bei der Luca-App einzutragen, damit wir eine Nachverfolgung gewährleisten können. Das Feld 2 ist zur Wahrung von Mindestabständen zwischen der Teams weiterhin gesperrt.

Ihr seid keine Vereinsmitglieder, möchtet aber trotzdem gerne mal Sand zwischen den Zehen spüren und den Beachplatz nutzen? Kein Problem! Meldet euch einfach bei unserer Beachwartin Julia.

Heute haben schon einige fleißige Vereinsmitglieder geholfen, den Beachplatz mit Vollgas auf Vordermann zu bringen. Ein großes Dankeschön für euren Einsatz!
Am kommenden Samstag, den 12.06.2021, habt ihr nochmal die Möglichkeit, euren Einsatz von 10-12 Uhr zu leisten. Meldet euch bis Freitag bei Julia oder Andi an. Viele Hände, schnelles Ende! 💪🏼

Die Sanierungsvorbereitungen sind im Background weiterhin voll im Gange, mit dem Architekten ist bereits alles geklärt, wir warten nun auf die Baugenehmigung der Stadt Unna, damit wir im Herbst endlich starten können. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Halle

Nach endgültiger Genehmigung durch den SportService der Stadt Unna als Hausherr können wir ab dem 07.06.2021 auch wieder die Sporthalle der Sonnenschule nutzen.

Abbildung 1: Hallenzeiten in der SH der Sonnenschule für die Zeit der Sperrung der SH der Schillerschule.

Hier gilt eine Obergrenze von 12 Personen, alle (auch Kinder unter 15 Jahren) mit negativem Test, wobei Genese und Geimpfte nicht zählen.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 Beginn des Trainings auf dem Beachplatz für ALLE – Hallentraining frühestens ab dem 26.07.2021

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 können alle Teams auf den zwei Feldern des Beachplatzes uneingeschränkt trainieren, also in voller Mannschaftsstärke. Das bieten wir an und das sollten die Teams dann auch in Anspruch nehmen. Aber nur zur Sicherheit: Dies gilt erst, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt. Wir werden Euch gesondert darüber informieren, wenn es soweit ist.

Darüber hinaus gab es heute eine Abfrage der Stadt Unna, ob wir bei einer Inzidenz unter 50 auch Hallentraining anbieten wollen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 50 fällt, ist eine Sportausübung drinnen (Halle) wieder erlaubt. Die Öffnung ist aber an Bedingungen geknüpft. Für Sportausübung drinnen mit Kontakt (dazu gehört Volleyball) gilt:

  • Die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 50.
  • Max. 10 Personen aus 3 Haushalten (Kinder bis zu 14 Jahren, Genese und Geimpfte zählen nicht mit) dürfen trainieren.
  • Es ist ein bestätigter negativer Schnelltest oder Selbsttest erforderlich.

Die Notwendigkeit eines Schnell- oder Selbsttests ist noch umsetzbar, aber 10 Personen aus max. 3(!) Haushalten bedeutet im Extremfall, dass wirklich nur 3 Spieler*innen aus einem Team trainieren dürfen. Die Regelung ist aus Pandemie-Gesichtspunkten nachvollziehbar, aus sportlicher Hinsicht aber absolut kontraproduktiv und verhindert ein Mannschaftstraining. Dies hat den Vorstand zu der Entscheidung bewogen, erst einmal auf das Hallentraining zu verzichten.

Frühester Termin für den Beginn des Hallentrainings ist jetzt der 26.07.2021 (4. Ferienwoche der Sommerferien; traditionelle Öffnung der Hallen nach der Sommerpause). Aber auch nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!

Ab 22.05.2021 (Sa) ist für bestimmte Gruppe der Trainingsbetrieb auf dem Beachplatz wieder zugelassen

Am Samstag, 22.05.2021, wird die nach Bundesinfektionsschutzgesetz verhängte „Bundes-Notbremse“ für den Kreis Unna aufgehoben. Demnach sind wieder folgende Trainingsgruppen auf dem Beachplatz offiziell erlaubt:

  • Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildungs-/Aufsichtspersonen.
  • Ohne Mindestabstand können
    A) beliebig viele aus einem Hausstand,
    B) ein Hausstand + 1 Person aus anderem Hausstand oder
    C) 5 Personen aus 2 Hausständen Sport ausüben.
    Dabei werden Kinder bis einschl. 14 Jahren, Genesene* und Geimpfte** nicht mitgezählt. Bei mehreren Gruppen ist immer der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Gruppen einzuhalten.

* Infektion vor über 6 Monaten + 1 Impfung oder Infektion innerhalb der letzten 6 Monate + 28 Tage frei von Symptomen
** 2 Impfungen + 14 Tage nach zweiter Impfung vergangen

Das bedeutet, dass unsere U12- bis U16-Jugendmannschaften wieder vollumfänglich trainieren dürfen. Des Weiteren kann in kleinem Kreis (siehe oben) auch im Erwachsenenbereich trainiert werden.

Also … Legt los!!!!
Aber beachtet bitte das gültige Hygiene-Konzept und die Kontaktverfolgung mit der Luca-App ist unumgänglich.

Bundes-Notbremse – ab 24.04.2021 kein Training mehr möglich!

Eines möchte voranstellen: Wir, der Vorstand und alle ehrenamtlichen Trainer*innen, haben die Corona-Situation weder gewollt noch zu verantworten. Wenn wir Trainings- oder Nutzungsverbote aussprechen bzw. notwendige Auflagen fordern, geschieht dies entsprechend der verordneten Vorgaben und in sehr enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt Unna. Darüber hinaus haben wir natürlich die Gesundheit aller Mitglieder und auch die Arbeitsbelastung der Ehrenamtlichen im Blick. Möglichst einfach, möglichst sicher – das ist unsere Devise!

Aber alles half nicht mehr. Die Bundes-Notbremse bremst uns aus.

Der SportServiceUnna hat die Bundes-Notbremse präszisiert und für die Nutzung der öffentlichen Sportplätze eine Verodnung erlassen. Demnach müssen für eine Zulässigkeit des Sport-/Traingsbetriebs folgende Kriterien vorliegen:

  1. Kontaktlose Ausübung von Individualsportarten.
  2. Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes.
  3. (…)
  4. Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
  5. Zur Sportstätte erhalten nur Personen Zutritt, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
  6. Angemessene Schutz- und Hygienekonzepte werden eingehalten.
  7. Der Sport-/Trainingsbetrieb ist nur für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in kontaktloser Ausübung und in einer maximalen Gruppengröße von 5 Kindern möglich.
  8. Die Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde ein tagesaktuelles negatives Ergebnis einer anerkannten durchgeführten Testung vorlegen können.

Was bedeutet dies nun konkret für uns? Beachvolleyball ist kein Individualsport. Beachvolleyball bzw. das Traning kann nicht stattfinden, da hierbei keine kontaktlose Ausübung möglich ist. Zum Vergleich: Tennis-Einzel ist erlaubt, Tennis-Doppel ist verboten.

Dem entsprechend ist die Nutzung des Beachplatzes ab dem 24.04.2021 für Mannschaftstraining jeglicher Art untersagt.

Dies wird so auch dem SportServiceUnna mitgeteilt, so dass es hiervon keine Ausnahme geben kann.

Sofern wir nichts Gegenteiliges vom SportServiceUnna hören, gelten diese Regelungen solange bis die Inzidenzzahl für den Kreis Unna an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter den Wert von 100 gesunken ist (Artikel 1 Absatz 2 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [Infektionsschutzgesetz] vom 22.04.2021). Wenn es soweit ist, bekommt Ihr hierüber natürlich wieder zeitnah Infos.

Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!

Wie geht es weiter?

Die Corona-Situation wird nicht besser. Der Kreis hat weiterhin eine Inzidenz von weit über 100 (genau genommen 185 am 13.04.2021) und die Sporthallen bleiben geschlossen. Einzig der Beachplatz eröffnet uns für die nahe Zukunft Perspektiven, die uns etwas hoffnungsvoller werden lassen können.

Momentan ist die Nutzung des Beachplatzes leider noch nicht gestattet. Aufgrund des § 16 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die sog. Corona-Notbremse, gilt § 2 Abs. 2 Nr. 1b CoronaSchVO (2-Haushalte-5-Personen-Regel) zurzeit nicht. Einzige Ausnahme hiervon sind Gruppen mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. In diesen Gruppen darf auf dem Beachplatz ohne Einhaltung eines Mindestabstandes trainiert werden. Hier können die U14- und U12-Teams bereits entsprechend alleine planen und mit dem Training beginnen. Dabei ist natürlich das Hygienekonzept zu beachten und die Luca-App zur Nachverfolgung und Dokumentation zu nutzen.

Wir sollten also alle Hoffnung auf sinkenden Inzidenzzahlen setzen und parallel dafür sorgen, dass der Beachplatz, wenn es soweit ist, uneingeschränkt nutzbar ist. Das aktuell gültige, vom SportServiceUnna genehmigte Hygienekonzept sieht vor, dass nur die Beachfelder 1 und 3 genutzt werden dürfen. Das Feld 2 ist aufgrund geltender Regeln zur Wahrung des Mindestabstandes zwischen möglichen Gruppen auf Feld 1 und Feld 3 gesperrt. Darüber hinaus ist die Nutzung der Luca-App verpflichtend. Ohne einchecken keine Spielen. Wie es funktioniert erfahrt Ihr hier.

Damit wir bei sinkenden Inzidenzzahlen und zunehmend schönerem Wetter eine voll funktionstüchtige Beachanlage vorfinden und nutzen können, sollen wir uns wappnen, den Beachplatz zu entwintern. Alle Mitglieder sind gern gesehen, wenn es gilt, den Platz für die Saison herzurichten und wir im Rahmen der Sanierung der neuen Sand verteilen müssen. Sobald wir hier mehr Infos haben, wie und wann wir dies machen dürfen, geben wir Euch natürlich Bescheid.

Unbeschadet dessen, warten wir immer noch auf die Entscheidung der Staatskanzlei Düsseldorf zu unserem Fördermittelantrag über 27.000 Euro für die Beachplatzsanierung. Wann die Genehmigung kommt und wann wir mit der Sanierung beginnen können, ist neben der Entscheidung der Staatskanzlei auch vom bei der Stadt Unna noch zu einzureichenden Bauantrag abhängig. Hierfür werden wir nach der Genehmigung des Fördermittelantrages einen Landschaftsarchitekten beauftragen, der mit der Einreichung des Bauantrages beauftragt wird. Eine sofortige Beauftragung des Architekten zur sinnvollen Nutzung der Wartezeit bis zur Entscheidung der Staatskanzlei können wir leider aufgrund der erheblichen Architektenkosten nicht in Betracht ziehen. Da wir aber für die Einreichung des Bauantrages mindestens 2-3 Monate rechnen müssen, werden wir mit der Sanierung des Beachplatzes frühestens im Juli/August beginnen können. Also müssen wir diesen Sommer noch den Beachplatz in seinem jetzigen, altbekannten Zustand nutzen.

Parallel hierzu werden wir die nächste Zeit nutzen, um in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt die Linien auf dem neu zu verlegenden Boden der Sporthalle der Schillerschule abzustimmen, um künftig möglichst viele vorgezeichnete Volleyballfelder nutzen zu können.

Ich weiß, dass die jetzige Situation eher an einen Marathonlauf als einen kurzen, intensiven Sprint erinnert, aber ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir diesen Sommer das Beachfeld nutzen und nach den Sommerferien wieder in der Hallte trainieren können.

Bis dahin: haltet weiter durch, bleibt tapfer und gesund!

Corona-Notbremse

Durch den an drei Tagen aufeinander folgenden Inzidenzwert von >100 wurde für den Kreis Unna die sog. Corona-Notbremse eingesetzt. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem vorherigen Zustand. Für die Nutzung des Beachplatzes bedeutet dies folgendes. Erlaubt sind weiterhin die Nutzung von

  1. 10 Kinder bis einschließlich 14 Jahre und bis zu 2 Trainern ohne Einschränkung
  2. 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und bis zu 2 Trainern nur mit tagesaktuellem, negativen Corona-Schnelltest, durchgeführt von einer offiziell anerkannten Teststelle.
  3. Personen aus einem Haushalt mit 1 weiteren Person aus einem anderen Hausstand. Ein Training mit jeweils 2 Erwachsenen aus 2 Haushlaten ist nicht erlaubt.

Das wars für dieses Mal!

Haltet weiter durch und bleibt tapfer und gesund!